Seit dem Inkrafttreten des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) am 1. Juli 2005, wurde für Emittenten von Wertpapieren, die an einem organisierten Markt zugelassen sind, die Pflicht eingeführt, dem Publikum mindestens einmal jährlich ein sog. „Jährliches Dokument“ zur Verfügung zu stellen.
Für den Fall, dass ein Link nicht geöffnet werden kann, hält die Gesellschaft die Informationen darüber hinaus in gedruckter Form zur kostenlosen Ausgabe bereit. Kontakt.
Auf den folgenden Seiten werden alle Informationen aufgelistet, die die MeVis Medical Solutions AG im jeweiligen Geschäftsjahr auf Grund der in § 10 Abs. 1 WpPG genannten Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat. Diese Angaben beziehen sich jeweils auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres und müssen nicht mehr aktuell sein.