Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Vorstand und Aufsichtsrat berichten jährlich über die Corporate Governance des Unternehmens. Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB mit dem Stand per 30.9.2022 haben wir mit dem Corporate Governance Bericht zusammengefasst. Sie ist sogleich Bestandteil des Lageberichts und beinhaltet die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK), relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Zusammensetzung, die Zielgrößenfestlegungen nach § 76 Absatz 4 und § 111 Absatz 5 AktG und die Angaben zur Erreichung der Zielgrößen. Die Grundsätze der Corporate Governance und die Erklärung zur Unternehmensführung werden darüber hinaus auch auf der Unternehmenswebseite unter www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/ zugänglich gemacht.

Entsprechenserklärung nach § 161 AktG

Seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom 9. September 2021 mit Aktualisierung bzw. Ergänzung vom 25. Januar 2022 hat die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (DCGK) mit den in den Erklärungen vom 9. September 2021 und 25. Januar 2022 genannten und begründeten Ausnahmen entsprochen.

Für den Zeitraum ab dem 9. September 2022 erklären Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG, dass die MeVis Medical Solutions AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (DCGK) mit folgenden Ausnahmen entspricht und in Zukunft entsprechen wird:

C.1 Satz 6, C.6, C.9, C.10 Satz 2 Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus drei Mitgliedern. Alle Aufsichtsratssitze sind mit Personen besetzt, die bei Konzernunternehmen der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Zudem besteht zwischen der Varex Imaging Deutschland AG und der Gesellschaft ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat in Abweichung von C.1 Satz 6, C.6, C.9, C.10 Satz 2 DCGK keine Mitglieder an, die unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär sind. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.

D.2, D.4, C.10 Satz 2 Ausschüsse des Aufsichtsrats und Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft verzichtet in Abweichung von D.2 Satz 1 weitestgehend auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen. In Abweichung von D.4 ist kein Nominierungsausschuss gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung weiterer Ausschüsse neben dem gesetzlich einzurichtenden Prüfungsausschuss aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße (drei Mitglieder), die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist. Demnach erfolgt in Abweichung von D.2 Satz 2 auch keine Nennung weiterer Ausschussmitglieder außerhalb des Prüfungsausschusses in der Erklärung zur Unternehmensführung. In Abweichung von C.10 Satz 2 ist der Prüfungsausschussvorsitzende, der bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt ist, nicht unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär.

F.2 Transparenz und externe Berichterstattung

Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichungsfristen für den Jahresfinanzbericht und den Halbjahresfinanzbericht ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben für ausreichend.

G.1, G.3, G.6 bis G.11, G.13 Satz 1 Vergütung des Vorstands

G.1 und G.6 bis G.11 enthalten Empfehlungen zur variablen Vergütung, von denen abgewichen wird, da die Gesellschaft dem Vorstand keine variable Vergütung gewährt. Die Vergütung des Vorstands berücksichtigt die Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern und das Vorstandsdoppelmandat des derzeitigen Alleinvorstands der Gesellschaft bei der Varex Imaging Deutschland AG. Als Vorstandsmitglied der Varex Imaging Deutschland AG erhält Herr Kirchhoff von dieser (ausschließlich) eine erfolgsabhängige variable Vergütung, die sich am Erfolg des Varex-Konzerns orientiert. Da die MeVis Medical Solutions AG Teil des Varex-Konzerns ist, werden durch diese erfolgsabhängige Vergütung zugleich auch die Geschäftsstrategie und die nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft gefördert. Um eine optimale Anreizstruktur zur Förderung der Geschäftsstrategie sowie für eine nachhaltige und langfristige Entwicklung der Gesellschaft zu gewährleisten, hält es der Aufsichtsrat jedoch für erforderlich, im Rahmen einer Gesamtbetrachtung der konzerninternen Bezüge des Alleinvorstands der Gesellschaft, eine ausgewogene Vergütungsstruktur mit einem hinreichenden Anteil fester Vergütungsbestandteile zu schaffen. Vor diesem Hintergrund hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft davon abgesehen, eine weitere, von der Gesellschaft zu gewährende erfolgsabhängige Vergütung vorzusehen. Die Vergütung für die Mitglieder des Vorstands der MeVis Medical Solutions AG beschränkt sich dementsprechend auf eine erfolgsunabhängige Vergütung.

In Abweichung von G.3 sieht der Aufsichtsrat zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen davon ab, eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranzuziehen, da aufgrund der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern die Definition einer geeigneten Vergleichsgruppe nur schwer möglich ist.

Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen ist in Abweichung von G.13 Satz 1 derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht unserem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags.

G.17 Vergütung des Aufsichtsrats

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 7. Juni 2016 und der entsprechenden Satzungsänderung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Geschäftsjahre, die nach dem 1. Januar 2016 beginnen, von der Gesellschaft keine Vergütung. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass dementsprechend entgegen Ziffer G.17 DCGK der Vorsitz und der stellvertretende Vorsitz im Aufsichtsrat nicht bei der Vergütung berücksichtigt werden können.

Organe der Gesellschaft

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Gesellschaft bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als Aktiengesellschaft hat die MeVis Medical Solutions AG ein duales Führungssystem, welches durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.

Der Vorstand und seine Arbeitsweise

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung. Er führt dabei das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen zusammen. Der Vorstand legt die Unternehmensziele und Strategien fest und bestimmt die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.

Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus einer Person, Herrn Marcus Kirchhoff. Sein Vertrag wurde verlängert bis März 2026. Eine Erweiterung des Vorstands ist derzeit weder geplant noch vorgesehen. Aus diesem Grund hat der Aufsichtsrat das Ziel für den Anteil von Frauen im Vorstand bis zum 31. Dezember 2025 auf 0 % festgelegt. Bereits bei der Prüfung potentieller Kandidaten für alle künftigen Ernennungen von Vorstandsmitgliedern wird der Aufsichtsrat natürlich auch qualifizierte Frauen berücksichtigen.

Mitglied des Vorstands soll nur derjenige sein, der das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Das Lebensalter der Vorstandsmitglieder ist daher bei ihrer Bestellungsdauer entsprechend zu berücksichtigen.

Der Vorstand trägt die Verantwortung für die Geschäftsführung. Wichtige Entscheidungen des Vorstands werden grundsätzlich protokolliert. Mindestens einmal monatlich finden interne Abstimmungen zwischen dem Vorstand und der mittleren Führungsebene statt. Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die alle Verfahrensregeln und zustimmungsbedürftigen Geschäfte in einem Katalog zusammenfasst.

Eine langfristige Nachfolgeplanung erfolgt durch regelmäßige Gespräche zwischen Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Behandlung des Themas im Aufsichtsrat. Dabei werden Vertragslaufzeiten und Verlängerungsmöglichkeiten bei aktuellen Vorstandsmitgliedern besprochen sowie mögliche Nachfolgen beraten, sollte es notwendig sein.

Der Aufsichtsrat und seine Arbeitsweise

Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus drei von den Aktionären gewählten Mitgliedern und tagt mindestens zweimal im Halbjahr. Der Vorstand nimmt in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantwortet Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Zu bestimmten Themen tauschen sich die Aufsichtsratsmitglieder auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen aus oder beschließen im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit im Rahmen einer Selbstbeurteilung. Als Diskussionsgrundlage dient hierzu ein unternehmensspezifischer Fragebogen, der die für eine Selbsteinschätzung wesentlichen Aspekte abdeckt, wie u.a. der Ablauf und die Organisation von Sitzungen, der Umfang von Vorlagen sowie Informationsflüsse. Die Ergebnisse aus dem Fragebogen und die Verbesserungsvorschläge werden offen diskutiert.

Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus Frau Kimberley Honeysett (Aufsichtsratsvorsitzende), Herrn Shubham Maheshwari (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) und Herrn Sunny Sanyal. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist zugleich auch Prüfungsausschuss. Herr Maheshwari wurde zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt. Der Prüfungsausschuss übernimmt insbesondere die Überwachung der folgenden Sachgebiete: Rechnungslegungsprozess, Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, Wirksamkeit des Risikomanagement-systems, Wirksamkeit des Internen Revisionssystems sowie der Compliance, Abschlussprüfung, hier insbesondere Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, die Qualität der Abschlussprüfung und vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachte Leistungen.

Die Aufsichtsratsmitglieder nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie informieren sich regelmäßig durch unternehmensinterne und externe Quellen über die aktuellen Anforderungen an ihre Tätigkeit und über maßgebliche Entwicklungen, z.B. über relevante Neuerungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie über Änderungen in der Rechnungslegung und Prüfung. Dabei werden sie von der MeVis Medical Solutions AG angemessen unterstützt.

Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats und konkrete Ziele für die Zusammensetzung

Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG hat ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeitet und benennt konkrete Ziele für seine Zusammensetzung:

Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder fachlichen Erfahrungen verfügen. Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied alle erforderlichen Kompetenzen besitzen muss, sondern sich die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder ergänzen können. Der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll sich aus Persönlichkeiten zusammensetzen, so dass er in seiner Gesamtheit ein Kompetenzspektrum zur Verfügung stellt, um eine umfassende und effektive Beratung und Überwachung des Vorstands in Bezug auf die Geschäftstätigkeit der MeVis Medical Solutions AG zu gewährleisten. Dabei soll jedes Aufsichtsratsmitglied den zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Aufsichtsratsmandats erforderlichen Zeitaufwand aufbringen können.

Wesentliche Kompetenzfelder sind nach Einschätzung des Aufsichtsrats:

Branchen Know-how

Die MeVis Medical Solutions AG ist tätig im Bereich der Softwareentwicklung in der Medizintechnik. Dem Aufsichtsrat soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Kenntnisse oder beruflichen Erfahrungen ein ausreichendes Verständnis in diesen Bereichen besitzen.

Kapitalmarkt Know-how

Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotiertem Unternehmen, soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Kenntnisse über den Kapitalmarkt und in der Kapitalmarktkommunikation verfügen. Der Aufsichtsrat soll so auch auf das gesteigerte Kommunikationsbedürfnis des Kapitalmarkts reagieren können.

Unternehmensführung/Management

Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die Erfahrung im Management und/oder der Überwachung eines mittelgroßen oder großen Unternehmens haben. Dazu zählen unter anderem Kenntnisse der Grundzüge aus Bilanzierung, Risikomanagement, interne Kontrollmechanismen, Compliance und regulatorischen, rechtlichen Themen.

Finanzkenntnisse

Der Aufsichtsrat als Gesamtgremium muss über Finanzkenntnisse, insbesondere in den Bereichen Rechnungswesen, Rechnungslegung und Abschlussprüfung, verfügen. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung verfügt, und mindestens ein weiteres Mitglied, das über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügt, gemäß §100 Abs. 5 AktG.

Corporate Governance/Recht/Compliance

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern hat für die MeVis Medical Solutions AG höchste Priorität. Dem Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG soll eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die über vertiefte Kenntnisse im Bereich der Corporate Governance, der Compliance und Compliance Management Systeme verfügen und ein Verständnis für relevante rechtliche Fragestellungen mitbringen.

Nachhaltigkeit

Der Aufsichtsrat soll über Kompetenzen im Bereich der unternehmerischen Verantwortung und nachhaltiges Handeln verfügen.

GEO Know-how/Internationalität

Die MeVis Medical Solutions AG ist international tätig. Deshalb soll dem Aufsichtsrat eine angemessene Anzahl an Mitgliedern angehören, die aufgrund ihrer Ausbildung und / oder beruflicher Erfahrung einen besonderen Bezug zu internationalen Märkten haben bzw. über Erfahrung im Management von internationalen Gesellschaften / Organisationen verfügen.

Qualifikationsmatrix

Stand der Umsetzung der Ausfüllung des Kompetenzprofils in Form einer Qualifikationsmatrix:

Kernkompetenzen

K. Honeysett (Vorsitz)

S. Maheshwari

S. Sanyal

Branchen-
Know how

Medizintechnik

        x

        x

       x

Softwareentwicklung

 

 

       x

Kapitalmarkt

        x

        x

       x

Funktionales
Know-how

Unternehmensführung/Management

        x

        x

       x

Finanzkenntnisse

 

        x

       x

M&A/Unternehmensentwicklung

        x        x       x

Corporate Governance/Compliance

        x

        x

       x

Recht/Legal Compliance

        x

 

 

Nachhaltigkeit

        x

        x

       x

GEO
Know-how

USA & Kanada

        x

        x

       x

EMEIA

        x

        x

       x

Asia

       x

        x

       x

 

Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgrößen festgelegt:

  • Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt.
  • Der Aufsichtsrat soll sich zu mindestens 30 % aus Frauen und 30 % aus Männern zusammensetzen.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied, welches keinem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern der Gesellschaft angehören.
  • Ein Aufsichtsratsmitglied, welches außerdem dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, soll insgesamt nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern der Gesellschaft angehören.
  • Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören.

In seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat die genannten Ziele als erfüllt an. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich insbesondere durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte der einzelnen Mitglieder wider, die sich in ihrer Gesamtheit sehr gut ergänzen. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, darunter eine Frau. Personelle Veränderungen sind derzeit weder geplant noch vorgesehen. Die aktuelle Zusammensetzung entspricht somit dem beschlossenen Kompetenzprofil und den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats.

An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Aufsichtsrat derzeit aus drei Mitgliedern besteht, die bei der Varex Imaging Corporation beschäftigt sind. Die Varex Imaging Corporation hält über die Varex Imaging Deutschland AG die Aktienmehrheit an der Gesellschaft. Es besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Gesellschaft, als beherrschtem Unternehmen, und der Varex Imaging Deutschland AG, als herrschendem Unternehmen. Dementsprechend gehören dem Aufsichtsrat keine unabhängigen Mitglieder mehr an. Aus Sicht der Gesellschaft ist die vollständige Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern, die dem Mehrheitsaktionär zuzurechnen sind, angesichts der Einbindung der Gesellschaft in den Varex-Konzern angemessen.

Unternehmensführungspraktiken

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotierte Aktiengesellschaft, wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Des Weiteren sind für die Gesellschaft, als Hersteller für Softwareprodukte im Medizinbereich, u.a. die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), der Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte („MDR“), der Canadian Medical Devices Regulation (SOR/98-282), des Australian Therapeutic Goods Act (TGA), der Koreanischen sowie der Taiwanesischen Good Manufacturing Practice (KGMP, GMP) und des US-amerikanischen Code of Federal Regulations (21 CFR Part 820 - Quality System Regulation), sowie die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke) maßgebend. Qualität und Qualitätsmanagement sind dabei wesentliche Bestandteile der Unternehmensführung. Das QM-System ist darauf ausgerichtet, die Qualitätsziele sowie die Qualitätsanforderungen und Erwartungen der Kunden in Bezug auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, Handhabung, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Termintreue sicherzustellen.

Das Qualitätsmanagement der Gesellschaft ist von der Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT, Hamburg, einer bei der EU benannten Stelle für Medizinprodukte (Kennnummer 0482), für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung sowie für die Dienstleistungen zur Auswertung medizinischer Bilddaten nach EN ISO 13485:2016 zertifiziert. Darüber hinaus besteht für das Qualitätsmanagementsystem der Gesellschaft eine Zertifizierung nach EN ISO 13485:2016 MDSAP Audit Model Edition 2 (für Australien, Canada, USA).

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG wird außerdem charakterisiert durch eine flache Hierarchie mit nur einer Führungsebene unterhalb des Vorstands, kurze Entscheidungswege und eine teamorientierte Zusammenarbeit.

Bei der Besetzung von Führungspositionen ist für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG die Qualifikation von Bewerbern das maßgebliche Kriterium. Gleichwohl achtet die MeVis Medical Solutions AG bei der Besetzung von Führungsteams auf Diversität und insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Die MeVis Medical Solutions AG begrüßt die Bestrebungen, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und wird weibliche Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikationen und Fähigkeiten in allen Ebenen und Verantwortungsbereichen weiter fördern. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigtenzahl der MeVis Medical Solutions AG beträgt derzeit 38 %. Dabei sind 43 % der Führungspositionen der Führungsebene unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt. Demnach hatten wir unser ursprüngliches Ziel erreicht, bis Ende 2020 mindestens 30 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen. Wir streben an zukünftig bzw. bis Ende 2025
50 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.

Vergütung der Gremien

Erläuterungen und Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, gemäß §162 AktG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.mevis.de/investor-relations/corporate-governance/vorstand veröffentlicht.

Des Weiteren einsehbar sind dort der Vermerk des Abschlussprüfers gemäß § 162 AktG, das geltende Vergütungssystem gemäß § 87a Absatz 1 und 2 Satz 1 AktG und der letzte Vergütungsbeschluss gemäß § 113 Absatz 3 AktG.

Transparenz

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten informiert die MeVis Medical Solutions AG regelmäßig und unverzüglich den Kapitalmarkt, die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und neue Tatsachen & Ereignisse von Bedeutung.

Die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts und Halbjahresfinanzberichts erfolgt entsprechend den zeitlichen Vorgaben für die im General Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten innerhalb einer Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss und innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht.

Insiderinformationen, welche die Gesellschaft betreffen, werden gemäß Art. 17 Abs. 1 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) unverzüglich veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen können sich Aktionäre und potenzielle Anleger zeitnah im Internet informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc Mitteilungen der MeVis Medical Solutions AG werden auf der Unternehmenswebseite publiziert. Die wesentlichen und teilweise wiederkehrenden Ereignisse werden im Finanzkalender auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

Compliance

Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, unternehmensinternen und vertraglichen Regelungen in Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung bestimmter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen wird dabei als Compliance Management System bezeichnet.

Die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und der faire Umgang mit Kollegen, Geschäftspartnern und Wettbewerbern ist für die MeVis Medical Solutions AG eine unverzichtbare Basis für erfolgreiches Wirtschaften. Sie verfügt derzeit über ein der Unternehmensgröße und der Risikolage des Unternehmens angemessenes Compliance Management System.

Die intern eingeführte Compliance Richtlinie ist für alle Mitarbeiter und Führungskräfte bindend, gibt ihnen eine Orientierung für verantwortungsvolles Verhalten im Geschäftsalltag und soll vor falschen Entscheidungen schützen. Die Richtlinie ist im firmeninternen Intranet veröffentlicht, die Mitarbeiter und Führungskräfte werden kontinuierlich über Compliance informiert und sensibilisiert und können sich darüber hinaus jederzeit vom Compliance-Beauftragten beraten lassen.

Zusätzlich wurde die MeVis Medical Solutions AG auch an das im Varex-Konzern bereits vorhandene externe Hinweisgebersystem angebunden. Die Mitarbeiter haben so die Möglichkeit, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben.

Hauptversammlung und Aktionäre

Die Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG wird mindestens einmal jährlich einberufen. In den Abstimmungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme. Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt oder hat die Möglichkeit sein Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der MeVis Medical Solutions AG eingesetzten und weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt.

Risikomanagement

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Risikomanagement können Sie dem Risikobericht im Jahresfinanzbericht entnehmen.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht und Halbjahresfinanzbericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Quartalsberichte oder Quartalsmitteilungen werden nicht mehr erstellt und veröffentlicht.

Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung am 23. März 2022 bestellten Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2021/2022 beauftragt. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen. Die Jahresabschlussprüfung wurde unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

Die Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2020/2021 wurde durch die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, durchgeführt.

Directors’ Dealings

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie ihnen nahestehende Personen sind nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) verpflichtet, Eigengeschäfte (Directors' Dealings) mit finanzmarktgehandelten Anteilen und Schuldtiteln der MeVis Medical Solutions AG oder damit verbundenen Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr € 5.000 erreicht oder übersteigt. Die Gesellschaft veröffentlicht diesbezügliche Mitteilungen unverzüglich auf der Homepage. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitteilungen über Directors' Dealings erhalten. Zum Bilanzstichtag halten weder das Mitglied des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrats Aktien der MeVis Medical Solutions AG.

Stand: 30. September 2022

 

Downloads

Hier finden Sie die aktuelle als auch die nicht mehr aktuellen Erklärungen zur Unternehmensführung der vergangenen Jahre:

2021/2022Erklärung zur Unternehmensführung  
2020/2021Erklärung zur Unternehmensführung  
2019/2020Erklärung zur Unternehmensführung  
2018/2019Erklärung zur Unternehmensführung  
2017/2018Erklärung zur Unternehmensführung  
2016/2017Erklärung zur Unternehmensführung  
2015/2016Erklärung zur Unternehmensführung